Zunächst möchte ich mich über die zahlreichen Antworten auf meinen letzten Beitrag bedanken. Die meisten Reaktionen waren positiv. Auch gab es einiges an Resonanz, warum ich unbedingt noch einmal diesen Wahnsinn auf mich nehme, wenn es mir doch aktuell so gut geht. Dass mich die Panchakarma-Behandlung ein gutes Stück vorwärts gebracht hat ist unbestreitbar. Meine Aussage aus dem letzten Beitrag kann ich an dieser Stelle jedoch nur wiederholen: Vieles ist besser, gut ist es noch nicht.
Professor Gupta schrieb mir kürzlich dazu: „…I am happy to know about your comparatively good state of health. Because of the chronicity of the disease, age factor, your stress. Absolute recovery can not be expected…“. Dies ist mir vollkommen bewusst. Jedoch ist nach 40 Jahren mit Typ-1-Diabetes der chronische Verlauf unvorhersehbar. Vor allem in den Vata-dominierten Wintermonaten habe deutlich mehr Probleme. Panchakarma und Ayurveda hilft mir definitiv, mit meiner Grunderkrankung besser zurecht zu kommen. Eine jährliche Behandlung würde mich wahrscheinlich auf lange Sicht stabilisieren.
Allerdings kann es absolut nicht sein, dass meine Freunde diese doch recht teure Prozedur jedes Jahr aufs Neue bezahlen. Das würde ich auch auf keinen Fall wollen. Mir ist es jetzt schon äußerst unangenehm, dazu einen erneuten Spendenaufruf zu starten.
Aus diesem Grund habe ich bei meiner Krankenkasse vor zwei Wochen einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Damit die Kosten einer nicht anerkannten Behandlungsmethode durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 06.12.2005, Az.: 1 BvR 347/98):
- Eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung liegt vor
- Es steht keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung für diese Erkrankung zur Verfügung
- Es besteht mit der neuen Behandlungsmethode eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder wenigsten eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf
In meiner Begründung bin ich neben der Betonung der Kostengründe dieser Argumentationslinie gefolgt. Ich habe dem Antrag die angiologischen Befunde vor und nach meinem Aufenthalt in Nadiad beigefügt. In der Schulmedizin ist kein effizientes Verfahren bekannt, dass eine periphere arterielle Verschlusskrankheit stoppen kann. Trotz der eindeutigen angiologischen Befunde, welche das Aufhalten der pAVK belegen, wurde mein Antrag wie erwartet abgelehnt.
Laut Krankenkasse handelt es sich bei der Panchakarma-Behandlung um keine zugelassene Therapiemöglichkeit, die zur Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Weiterhin wird argumentiert, dass eine dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Behandlung der Erkrankung in Deutschland möglich ist.
Gegen diesen Bescheid habe ich fristgerecht Widerspruch eingelegt. Die medizinische Begründung des Widerspruchs werde ich mit Hilfe eines befreundeten Facharztes in den nächsten Tagen nachreichen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird der Widerspruch ebenfalls abgelehnt werden. Dann bleibt nur noch der Weg zum Sozialgericht, den ich auch bereit bin zu bestreiten.
3 Kommentare zu „Ablehnung der Kostenübernahme“
Ich wünsche dir viel Erfolg dabei. Schade, dass deine Krankenkasse kein offenes Ohr für die angestrebten Heilungsmethoden hat. „Hauptsache gesund“ und „ordentlich Beitrag zahlen“… Hoffentlich ändert sich da bald etwas!
Finde ich super, dass du so voranschreitest! Ganz viel Kraft und Mut auf deinem Weg! Du kannst vieles bewegen! LG
Danke Jaqueline. Der Weg wird steinig werden. Ich denke aber, dass sich das Kämpfen lohnt.
Liebe Grüße,
Peter