Ablehnung Kostenübernahme

Ablehnung der Kosten­übernahme

Zunächst möchte ich mich über die zahlreichen Antworten auf meinen letzten Beitrag bedanken. Die meisten Reaktionen waren positiv. Auch gab es einiges an Resonanz, warum ich unbedingt noch einmal diesen Wahnsinn auf mich nehme, wenn es mir doch aktuell so gut geht. Dass mich die Pancha­karma-Behandlung ein gutes Stück vorwärts gebracht hat ist un­be­streitbar. Meine Aussage aus dem letzten Beitrag kann ich an dieser Stelle jedoch nur wieder­holen: Vieles ist besser, gut ist es noch nicht.

Professor Gupta schrieb mir kürzlich dazu: „…I am happy to know about your comparatively good state of health. Because of the chronicity of the disease, age factor, your stress. Absolute recovery can not be expected…“.  Dies ist mir vollkommen bewusst. Jedoch ist nach 40 Jahren mit Typ-1-Diabetes der chronische Verlauf un­vor­her­seh­bar. Vor allem in den Vata-dominierten Winter­monaten habe deutlich mehr Probleme. Panchakarma und Ayurveda hilft mir definitiv, mit meiner Grunderkrankung besser zurecht zu kommen. Eine jährliche Behandlung würde mich wahr­scheinlich auf lange Sicht stabilisieren.

Allerdings kann es absolut nicht sein, dass meine Freunde diese doch recht teure Prozedur jedes Jahr aufs Neue bezahlen. Das würde ich auch auf keinen Fall wollen. Mir ist es jetzt schon äußerst unangenehm, dazu einen erneuten Spenden­aufruf zu starten.

Aus diesem Grund habe ich bei meiner Krankenkasse vor zwei Wochen einen Antrag auf Kosten­übernahme gestellt. Damit die Kosten einer nicht an­er­kannten Behandlungs­methode durch die gesetzliche Kranken­versicherung über­nommen werden können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein (vgl. Bundes­verfassungs­gericht (BVerfG), Urteil vom 06.12.2005, Az.: 1 BvR 347/98): 

  • Eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung liegt vor
  • Es steht keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung für diese Erkrankung zur Verfügung
  • Es besteht mit der neuen Behandlungs­methode eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder wenigsten eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheits­verlauf

In meiner Begründung bin ich neben der Betonung der Kostengründe dieser Argumentations­linie gefolgt. Ich habe dem Antrag die angio­logischen Befunde vor und nach meinem Aufent­halt in Nadiad beigefügt. In der Schul­medizin ist kein effizientes Verfahren bekannt, dass eine periphere arterielle Ver­schluss­krank­heit stoppen kann. Trotz der ein­deutigen angio­logischen Befunde, welche das Aufhalten der pAVK belegen, wurde mein Antrag wie erwartet abgelehnt.

Laut Kranken­kasse handelt es sich bei der Panchakarma-Behandlung um keine zugelassene Therapie­möglich­keit, die zur Leistungs­pflicht der Gesetzlichen Kranken­ver­sicherung gehört. Weiterhin wird argumentiert, dass eine dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkennt­nisse entsprechende Behandlung der Erkrankung in Deutsch­land möglich ist.

Gegen diesen Bescheid habe ich fristgerecht Wider­spruch eingelegt. Die medi­zinische Begründung des Wider­spruchs werde ich mit Hilfe eines befreundeten Fach­arztes in den nächsten Tagen nach­reichen. Mit großer Wahr­schein­lich­keit wird der Wider­spruch ebenfalls abgelehnt werden. Dann bleibt nur noch der Weg zum Sozialgericht, den ich auch bereit bin zu bestreiten.

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3 Kommentare zu „Ablehnung der Kosten­übernahme“

  1. Ich wünsche dir viel Erfolg dabei. Schade, dass deine Krankenkasse kein offenes Ohr für die angestrebten Heilungsmethoden hat. „Hauptsache gesund“ und „ordentlich Beitrag zahlen“… Hoffentlich ändert sich da bald etwas!

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